Ohne eine Zahnversicherung zahlen Sie selbst bei einfachen Versorgungen mindestens 35 % aus der eigenen Tasche. Und bei komfortableren Versorgungen wie Implantaten, Kronen, Brücken und Inlays wird Ihre Belastung noch deutlich höher. Das zeigt die folgende Grafik:
Bei einer Rechnung von 3.000 EUR müssten Sie im Durchschnitt mehr als 1.800 EUR selbst zahlen.
Sofortiger Versicherungsschutz (keine Wartezeiten) - Keine Gesundheitsfragen
Beitrag unter 11 Euro monatlich!
Mit „DENT-FEST“ verdoppeln Sie die Zahnersatz-Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse; bei Regelversorgungen erreichen Sie damit in den meisten Fällen eine Erstattung von 100 %, bei höherwertigen Versorgungen reduzieren Sie Ihre Zuzahlungen deutlich.
So leistet der „DENT-FEST“
Die neue Zahnversicherung „DENT-FEST“ ist die richtige Wahl für Sie, wenn Sie…
• grundsätzlich mit dem einfachen Zahnersatz Ihrer Krankenkasse bzw. der Heilfürsorge zufrieden sind und die selbst hierfür fälligen hohen Zuzahlungen auf 0,00 EUR reduzieren wollen
• eine starke Zahnabsicherung zum günstigen Beitrag suchen
• eine Aufnahme ohne Gesundheitsfragen möchten
• Leistungen bereits ab dem ersten Tag erhalten möchten
Geleistet wird für…
• Zahnersatz einschließlich Reparaturen sowie hiermit im Zusammenhang stehende vorbereitende diagnostische und therapeutische Leistungen (außer funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen)
• die Erstellung eines Heil- und Kostenplanes
• zahntechnische Laborarbeiten und Materialien
In den ersten 4 Versicherungsjahren erhalten Sie maximal folgende Leistungen:
• im ersten Versicherungsjahr bis 250 EUR
• in den ersten beiden Versicherungsjahren gesamt bis 750 EUR
• in den ersten drei Versicherungsjahren gesamt bis 1.250 EUR
• in den ersten vier Versicherungsjahren gesamt bis 1.750 EUR
Ab dem fünften Versicherungsjahr und immer bei Unfällen entfallen diese Begrenzungen.
Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht ersetzte Zähne und Zahnersatzmaßnahmen, die vor Versicherungsbeginn angeraten wurden oder begonnen haben.
Auf notwendigen Zahnersatz verzichten? Mit dem „DENT-FEST“ ist damit Schluss:
Hinweis: Die Beiträge wurden zur Vereinfachung nach oben gerundet. Die Zahnhöchstsätze sind erfüllt.
Haben Sie einen Anspruch auf freie Heilfürsorge?
Der Tarif „DENT-FEST“ leistet den befundbezogenen GKV Festzuschuss ohne Bonus.
Die tariflichen Leistungen des Tarifs „DENT-FEST werden nach Anrechnung von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bzw. freien Heilfürsorge und der Beihilfe bis maximal 100 % des Rechnungsbetrages zur Verfügung gestellt.
Bei Vorlage von Kostenbelegen sind die Leistungen der GKV bzw. freien Heilfürsorge und der Beihilfe nachzuweisen.
Diese Auflistung enthält Auszüge aus dem Tarif. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und III.
* In den ersten 4 Versicherungsjahren (Vj.) erhalten Sie maximal folgende Leistungen: im ersten Vj. bis 250 EUR, in den ersten beiden VJ. gesamt bis 750 EUR, in den ersten drei Vj. gesamt bis 1.250 EUR und in den ersten vier Vj. gesamt bis 1.750 EUR; ab dem fünften Vj. und immer bei Unfällen entfallen diese Begrenzungen. Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht ersetzte Zähne sowie für Zahnersatzmaßnahmen, die vor Versicherungsbeginn angeraten wurden oder begonnen haben.