Die Ergänzungsversicherung GE-AKTIV-PLUS von SIGNAL IDUNA bietet Ihnen ab einem Eintrittsalter von 61 Jahren eine gezielte Ergänzung zu Ihrem gesetzlichen Krankenversicherungsschutz.
Für den Tarif GE-AKTIV-PLUS gilt die übliche Wartezeit von 3 Monaten, sie entfällt bei der Auslandsreise-Krankenversicherung und bei Unfällen. Darüber hinaus gilt eine besondere Wartezeit von 8 Monaten für Zahnbehandlung, Zahnersatz; diese entfällt bei unfallbedingtem Zahnersatz. Für Versicherungsfälle, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.
Zahnersatz wird für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen immer teurer. Aktuelle Erhebungen zeigen, dass viele Versicherte wegen der hohen Zuzahlungen sogar auf notwendigen Zahnersatz verzichten.
Damit ist jetzt Schluss:
Hinweis: Die Zahnhöchstsätze sind erfüllt
Zu Sehhilfen gehören Brillen und Kontaktlinsen. Die gesetzliche Krankenkasse leistet für Sehhilfen nur noch bei schwerer Sehschwäche oder Blindheit. So sieht die Leistung der SIGNAL Krankenversicherung aus:
SIGNAL Krankenversicherung leistet bei vorübergehenden Auslandsreisen bis zu 3 Monaten. Den Abschluss einer zusätzlichen Auslandsreise-Krankenversicherung können Sie sich künftig sparen!
Heilmittel sind z.B.: Maßnahmen der physikalischen Therapie, podologische Therapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Ergotherapie (Beschäftigungs- und Arbeitstherapie).
GKV-Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen zu jedem Heil- und Hilfsmittel als Zuzahlung 10% des Abgabepreises leisten (min. 5 EUR; max. 10 EUR). Zusätzlich für Heilmittel 10 EUR für die Verordnung.
Je Medikament zahlen Sie 10% der Kosten, mindestens 5 EUR und maximal 10 EUR, jedoch nicht mehr als den tatsächlichen Preis.
SIGNAL Krankenversicherung übernimmt die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen für Heilmittel einschließlich Verordnungsgebühr, Hilfsmittel und Arznei- und Verbandmittel zu 80%. Die Erstattung der vorgenannten Zuzahlungen ist auf insgesamt 550 EUR pro Kalenderjahr begrenzt.
Ihre Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung:
Sie tragen 10 EUR pro Tag selbst, bei Anschlußheilbehandlungen begrenzt auf 28 Tage; Kuren werden in der Regel nur noch alle 3 - 4 Jahre bewilligt.
Sie erhalten aus dem Tarif GE-AKTIV-PLUS:
Täglich 10 EUR für max. 28 Tage innerhalb von drei aufeinander folgenden Kalenderjahren.
* in den ersten vier Versicherungsjahren (Vj.) erhalten Sie ihre Leistungen maximal aus folgendem Rechnungsbetrag: im ersten Vj. bis 1.000 EUR, im zweiten Vj. bis 1.500 EUR, im dritten Vj. bis 2.000 EUR, im vierten Vj. bis 2.500 EUR. Ab dem fünften Vj. und immer bei unfallbedingtem Zahnersatz gibt es keine betragliche Begrenzung.
** Sie erhalten Leistungen für max. 6 Implantate (einschließlich vorhandener Implantate) pro Kiefer und bis zu 1.000 EUR Rechnungsbetrag je Implantat (einschließlich aller damit im Zusammenhang anfallenden zahnärztlichen und kieferchirugischen Leistungen).