Die Absicherung „Komfort-TOP“ beinhaltet eine hohe Zahnersatzleistung, Sehhilfen und zusätzlich die Übernahme wichtiger Zuzahlungen und Heilpraktikerbehandlung.
Darüber hinaus sichern Sie sich weitere Leistungen, unter anderem für Naturheilverfahren durch Ärzte, Vorsorgeuntersuchungen, Arznei- und Krankenhauszuzahlungen, Rooming-in … Die Rooming-in-Leistung (Unterkunft eines Elternteils bei Krankenhausaufenthalt eines unter 10jährigen Kindes) übernehmen wir, wenn auch ein Elternteil bei SIGNAL IDUNA krankheitskostenversichert ist.
Gesetzlich Krankenversicherte und Heilfürsorgeberechtigte müssen im Krankheitsfall mit empfindlichen Zuzahlungen rechnen.
Wir haben für Sie ein attraktives Leistungs-Paket geschnürt, das auch exzellente Leistungen für Zahnersatz vorsieht.
Anders als viele Mitbewerber kennen wir keine Beschränkung auf das kassenzahnärztliche Niveau. Wir leisten stets bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Ihre Leistungen erhalten Sie im tariflichen Rahmen auch für Inlays und Implantate.
Für die Tarife der Komfort-Serie gelten die üblichen Wartezeiten von 3 Monaten (allgemeine Wartezeit - entfällt bei Auslandsreise-Krankenversicherung und Unfällen) bzw. 8 Monaten (besondere Wartezeiten - entfallen für Zahnersatz bei Unfällen).
In den Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten (Tarif R-GE) sind keine Wartezeiten einzuhalten.
Zahnersatz wird für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen immer teurer. Aktuelle Erhebungen zeigen, dass viele Versicherte wegen der hohen Zuzahlungen sogar auf notwendigen Zahnersatz verzichten. Damit ist jetzt Schluss.
Hinweis: Die Zahnhöchstsätze sind erfüllt.
Hinweis: Die Zahnhöchstsätze sind erfüllt .
Zu Sehhilfen gehören Brillen und Kontaktlinsen. Die gesetzliche Krankenkasse leistet für Sehhilfen nur noch bei schwerer Sehschwäche oder Blindheit. So sieht die Leistung der SIGNAL Krankenversicherung aus.
Heilpraktiker sind Heilkundige, die die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde erhalten haben. Behandlungen durch einen Heilpraktiker dürfen im Regelfall nicht von der GKV übernommen werden.
Ebenfalls die Kosten der Naturheilkunde durch Ärzte (z.B. Homöopathie, Schmerzakupunktur und manuelle Medizin/Chirotherapie) werden nur in eng begrenzten Fällen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Behandlungen, die die Krankenkasse nicht mit in den Leistungskatalog aufgenommen hat, müssen in voller Höhe vom Patienten getragen werden.
Heilmittel sind z.B.: Maßnahmen der physikalischen Therapie, podologische Therapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Ergotherapie (Beschäftigungs- und Arbeitstherapie).
GKV-Versicherte haben Anspruch auf ärztlich verordnete Hilfsmittel, z.B. für Sprechgeräte, Krankenfahrstühle, Prothesen, Perücken nach Haarausfall aufgrund einer Chemotherapie. Die Krankenkasse übernimmt hier die Kosten für das entsprechende Hilfsmittel nur bis zu der Höhe des Festbetrages.
Zu jedem Heil - und Hilfsmittel müssen GKV-Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, als Zuzahlung 10 % des Abgabepreises leisten (min. 5 EUR; max. 10 EUR). Zusätzlich für Heilmittel 10 EUR für die Verordnung.
Je Medikament zahlen Sie 10% der Kosten, mindestens 5 EUR und maximal 10 EUR, jedoch nicht mehr als den tatsächlichen Preis.
SIGNAL Krankenversicherung leistet zu 80% die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen für Heilmittel einschließlich Verordnungsgebühr, Hilfsmittel, Arznei- und Verbandmittel sowie zusätzlich Haushaltshilfen insgesamt bis zu 550 EUR je Kalenderjahr. Erstattet werden zusätzlich zu 80 % die nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten für bestimmte Hilfsmittel bis zu 550 EUR je Kalenderjahr.
Rooming-in ist die Mitaufnahme einer Begleitperson (z.B. eines versicherten Elternteils) während der stationären Behandlung eines versicherten Kindes bis zum 10. Lebensjahr.
Die GKV leistet nur, wenn es von einem Arzt als medizinisch notwendig eingeschätzt wurde. Daher tragen Sie 100 % der Unterbringungskosten im Krankenhaus, wenn Ihr Kind stationär behandelt wird und Sie selbst im Krankenhaus Tag und Nacht bei Ihrem Kind verbringen möchten (Rooming-in), wenn der Krankenhausarzt diese medizinische Notwendigkeit nicht sieht.
Das Leistungspaket KOMFORT-TOP übernimmt diese Kosten bis zu 25 EUR täglich, so dass Sie sich beruhigter um Ihr Kind und dessen Gesundheit kümmern können!
* In den ersten vier Versicherungsjahren (Vj.) erhalten Sie Ihre Leistungen max. aus folgendem Rechnungsbetrag: im ersten Vj. bis 1.000 EUR, im zweiten Vj. bis 1.500 EUR, im dritten Vj. bis 2.000 EUR, im vierten Vj. bis 2.500 EUR; ab dem fünften Vj. und immer bei Unfällen entfallen diese Begrenzungen. Sie erhalten Leistungen für max. 6 Implantate (einschließlich vorhandener Implantate) pro Kiefer und 1.000 EUR Rechnungsbetrag je Implantat (einschließlich aller damit im Zusammenhang anfallenden zahnärztlichen und kieferchirugischen Leistungen).
** Für Zahnersatz, Inlays, Implantate, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie beträgt die Gesamtleistung je Kalenderjahr bis zu 1.280 EUR (Erstattung erfolgt nach Anrechnung evtl. Vorleistungen). Diese Auflistung enthält Auszüge aus dem Tarif.Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und III.