Die Absicherung „Komfort-Zahn“ ist ein Einstieg in eine attraktive und preiswerte Zusatzversicherung, z.B. Zahnersatz, Sehhilfen usw. sind mitversichert
Hinweis: Die Zahnhöchstsätze sind erfüllt.
Gesetzlich Krankenversicherte und Heilfürsorgeberechtigte müssen im Krankheitsfall mit empfindlichen Zuzahlungen rechnen.
Wir haben für Sie ein attraktives Leistungs-Paket geschnürt, das auch exzellente Leistungen für Zahnersatz vorsieht.
Anders als viele Mitbewerber kennen wir keine Beschränkungauf das kassenzahnärztliche Niveau. Wir leisten stets bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Ihre Leistungen erhalten Sie im tariflichen Rahmen auch für Inlays und Implantate.
Für die Tarife der Komfort-Serie gelten die üblichen Wartezeiten von 3 Monaten (allgemeine Wartezeit - entfällt bei Auslandsreise-Krankenversicherung und Unfällen) bzw. 8 Monaten (besondere Wartezeiten - entfallen für Zahnersatz bei Unfällen).
In den Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten (Tarif R-GE) sind keine Wartezeiten einzuhalten.
Zahnersatz wird für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen immer teurer. Aktuelle Erhebungen zeigen, dass viele Versicherte wegen der hohen Zuzahlungen sogar auf notwendigen Zahnersatz verzichten. Damit ist jetzt Schluss.
Hinweis: Die Zahnhöchstsätze sind erfüllt
Zu Sehhilfen gehören Brillen und Kontaktlinsen. Die gesetzliche Krankenkasse leistet für Sehhilfen nur noch bei schwerer Sehschwäche oder Blindheit. So sieht die Leistung der SIGNAL Krankenversicherung aus.
* In den ersten vier Versicherungsjahren (Vj.) erhalten Sie Ihre Leistungen max. aus folgendem Rechnungsbetrag: im ersten Vj. bis 1.000 EUR, im zweiten Vj. bis 1.500 EUR, im dritten Vj. bis 2.000 EUR, im vierten Vj. bis 2.500 EUR; ab dem fünften Vj. und immer bei Unfällen entfallen diese Begrenzungen. Sie erhalten Leistungen für max. 6 Implantate (einschließlich vorhandener Implantate) pro Kiefer und 1.000 EUR Rechnungsbetrag je Implantat (einschließlich aller damit im Zusammenhang anfallenden zahnärztlichen und kieferchirugischen Leistungen).
** Für Zahnersatz, Inlays, Implantate, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie beträgt die Gesamtleistung je Kalenderjahr bis zu 1.280 EUR (Erstattung erfolgt nach Anrechnung evtl. Vorleistungen). Diese Auflistung enthält Auszüge aus dem Tarif.Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und III.