Mit diesem Tarif sind Sie im Pflegefall rundum abgesichert. Egal ob ein Unfall oder eine Erkrankung Pflegebedürftigkeit verursacht.
Bei erstmaliger unfallbedingter Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe III wird zusätzlich zum Pflegetagegeld eine Einmalzahlung in Höhe des 90fachen des vereinbarten Pflegetagegeldsatzes gezahlt.
Wird für eine versicherte Person aus diesem Tarif Pflegetagegeld nach Pflegestufe III gezahlt, so wird der Tarif für diese Person beitragsfrei gestellt.
Bei Pflegebedürftigkeit oder wenn diese durch einen Arzt vermutet wird besteht ab einem versicherten Tagessatz von 35 Euro Anspruch auf folgende Assistanceleistungen:
Pflegeheimplatzgarantie (Vermittlung eines vollstationären Pflegeheimplatzes, sofern häusliche bzw. teilstationäre Pflege nicht möglich ist)
Pflege-Manager (Beratung sowie Benennung und Vermittlung von Pflegedienstleistungen)
Vermittlung und Organisation mit Kostenübernahme (Begleitservice, Fahrdienst, Menüservice, Besorgungen/ Einkäufe, Reinigen der Wohnung, Versorgung der Wäsche, Pflegeschulung für Angehörige) bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 2.000 Euro für längstens 10 Wochen
Reha Management (Informationsdienstleistungen, medizinische, berufliche und Kinder- Rehabilitation, Herstellen von Kontakten und Organisation der Inanspruchnahme zu Institutionen des sozialen Umfeldes)
Hat der Versicherte Anspruch auf Leistungen aufgrund von Demenz aus seiner Pflegepflichtversicherung, zahlt SIGNAL IDUNA ein Betreuungsgeld. Dieses Betreuungsgeld beträgt pro 1 Euro versichertem Pflegetagegeld 1 % der Leistung aus der Pflegepflichtversicherung.
Beispiel:
Der Versicherte erhält 200 Euro monatliche Betreuungsleistung aus der Pflegepflichtversicherung. Bei SIGNAL IDUNA ist ein Pflegetagegeld in Höhe von 50 Euro versichert.
Die Demenzleistung beträgt dann 50 % von 200 Euro also 100 Euro; insgesamt somit 1.200 Euro pro Kalenderjahr
Das vereinbarte Pflegetagegeld erhöht sich ohne erneute Gesundheitsprüfung alle drei Jahre um 10 Prozent - auch im Leistungsfall!
Der Versicherer garantiert jeder versicherten Person im Tarif PflegeTOP die Umstellung in neue Tarife, die in Reaktion auf in Kraft tretende Reformen der Leistungen in der Pflegepflichtversicherung eingeführt werden. Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig vom Versicherer über die Einführung des neuen Tarifs informiert.