Pflege- und Hilfsleistungen
Auch wenn Sie nach einem Unfall vorübergehend nicht selbst für sich sorgen können, hilft Ihnen die SIGNAL IDUNA. Denn wir organisieren die Vermittlung und übernehmen die Kosten bis zu 10.000 EUR je Versicherungsfall für die
- Einrichtung eines Hausnotrufdienstes
- Organisation eines Mahlzeitendienstes (auch für Ehegatten / Lebenspartner und Kinder in häusliche Gemeinschaft)
- Erledigung hauswirtschaftlicher Dienste
- Regelmäßige Wohnungsreinigung
- Erledigung der Einkäufe
- Reinigung der Wäsche
- Begleitung bei Arzt- und Behördenbesuchen einschließlich der Kostenübernahme eines eventuell notwendigen Fahrdienstes
- Pflege eines Angehörigen 1. Grades
- Pflegeschulung für Angehörige
- Grundpflege
Werden die Pflege-/Hilfsleistungen nicht von einem Dienstleister erbracht, sondern ein Familienangehöriger übernimmt diese Tätigkeiten, wird eine Pauschalleistung von 500 EUR ausgezahlt.
Happy Holiday
Erleiden Sie während einer privaten Urlaubsreise mindestens 100 km vom Erstwohnsitz entfernt einen Unfall, so erhalten Sie finanzielle Unterstützung für die besonderen Kosten sowie eine Entschädigung für den entgangenen Erholungswert. Im Einzelnen sind das:
- Einmalige Kapitalentschädigung in Höhe von 25.000 EUR (Angebot 1) bzw. 50.000 EUR (Angebot 2), falls Sie einen Invaliditätsgrad von 50 % oder mehr erleiden.
- Gipsgeld in Höhe von 500 EUR (Angebot 1) bzw. 1.000 EUR (Angebot 2) nach einem Knochenbruch, Muskel-, Sehnen-, Bänder- oder Kapselriss.
- Einmaliges Krankenhaustagegeld in Höhe von 250 EUR (Angebot 1) bzw. 500 EUR (Angebot 2) bei einem unfallbedingten stationären Aufenthalt von mindestens 2 Tagen sowie
- ein Telefonkostenzuschuss in Höhe von 50 EUR.
Sofortleistung bei Schwerverletzungen
Nicht immer steht sofort fest, ob ein Unfall zu bleibenden Beeinträchtigungen führt und in welcher Höhe. Aber gerade in den ersten Tagen nach einem schweren Unfall kommt es darauf an, sich beispielsweise die optimale Behandlung leisten zu können - mit der schnellen und unbürokratischen Sofortleistung kein Problem.
Kosmetische Operationen
Nach einem Unfall bleiben häufig entstellende Narben und Verletzungen zurück. Die Beseitigung dieser Unfallfolgen verursacht häufig hohe Kosten. Diese Kosten erhalten Sie bis zu 10.000 EUR ersetzt.
Bergungskosten
Such-, Rettungs- oder Bergungsaktionen sind nach einem Unfall keine Seltenheit. Die Kosten hierfür werden zu 10.000 EUR ersetzt.
Für Neugeborene
Für Eltern sieht die Tarif-Variante Optimal weitere Extras vor. Neugeborene sind bis zu 6 Monate beitragsfrei mit versichert.
Zusätze für den öffentlichen Dienst
Sofortleistung für Vollzugsbedienstete
Beschäftigte im Vollzugsdienst der Polizei sind in besonderem Maße gefährdet. In Ausübung ihres Dienstes können sie während der Verfolgung von Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftätern schnell Opfer eines Verkehrsunfalls werden oder durch den genannten Personenkreis körperliche Verletzungen erleiden. Führen diese Verletzungen zu einem vollstationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 2 Tagen, erhalten Sie die vereinbarte Sofortleistung. Sie wird auch gezahlt, wenn der Vollzugsbedienstete in Ausübung seiner Tätigkeit Schuss- und/oder Stichverletzungen erleidet. Verstirbt der verunfallte Vollzugsbedienstete, so leisten die PVAG und VÖDAG die vereinbarte Todesfallsumme.
Invaliditätsabsicherung bei unfallbedingter Vollzugsdienstunfähigkeit
Im Dienst und in der Freizeit lauern Unfallgefahren, die Folgen für die weitere Ausübung des Vollzugsdienstes haben können. Bei einem Polizisten bspw. reicht bereits der Verlust des Zeigefingers der Schusshand aus, um nicht mehr im Vollzugsdienst einsetzbar zu sein. Die Invaliditätsabsicherung bei unfallbedingter Vollzugsdienstunfähigkeit hilft finanzielle Einschränkungen durch die Versetzung in den Innendienst abzufedern.
Rund-um-Absicherung für Beamte des SEK und der GSG9
Die PVAG versichert als einziger Unfallversicherer am deutschen Versicherungsmarkt alle Beamten des SEK und der GSG9 gegen die finanziellen Folgen von Berufs- und Freizeitunfällen. Dabei sind alle berufsbedingten Sondergefahren mitversichert.
Absicherung von beruflichen Infektionsrisiken
Vollzugsbeamte sowie -bedienstete von Polizei, Bundespolizei, Zoll, Justiz, Strafvollzug, Berufsfeuerwehr, Rettungsdienst, allen Heilberufen und auch Mitglieder sowie ehrenamtliche Helfer der THW-Bundesvereinigung und der Freiwilligen Feuerwehren sind besonderen Gefahren ausgesetzt. Bereits eine geringfügige Hautverletzung, bspw. verursacht bei der Entsorgung von gebrauchten Punktionsnadeln oder Skalpellen, kann zu einer Infektion führen. Im Rahmen der versicherten Leistungsarten bietet hier PVAG und VÖDAG erweiterten Unfallversicherungsschutz sogar ohne Mehrbeitrag an.